Die Richtlinie VDI 6022 vom Verein Deutscher Ingenieure betrifft die hygienischen Wartungsstandards aller Räume oder Aufenthaltsbereiche in Räumen, in denen sich Personen mehr als 30 Tage pro Jahr oder regelmäßig länger als 2 Stunden pro Tag aufhalten.
In dieser Richtlinie ist im Wesentlichen festgelegt, dass bei der Benutzung einer Lüftungsanlage die Raumluft nicht schlechter sein darf als die Außenluft. Hierfür ist der Betreiber verantwortlich.
Eine Lüftungsanlage mit Befeuchtung muss alle zwei Jahre, ohne Befeuchtung alle drei Jahre, professionell überprüft werden. Jede Hygieneinspektion muss dokumentiert und archiviert werden.
Die Richtlinie VDI 2052 betrifft die Wartungspflichten im Betrieb von Küchen und anderen Räumen, in denen Speisen gelagert und zubereitet werden. Durch diese Richtlinie soll nicht nur die hygienische Unbedenklichkeit der Lüftungsanlage, sondern auch der Brandschutz sichergestellt werden. Lüftungshauben müssen täglich auf Ablagerungen geprüft werden, Lüftungsdecken monatlich. Abluftleitungen, Ventilatoren etc. müssen mindestens halbjährlich geprüft und ggf. gereinigt werden. Jede Inspektion und Reinigung muss in einem Protkoll dokumentiert sein.
Die DIN-Norm 18017-3 betrifft vor allem Entlüftungsanlagen mit Ventilatoren in innenliegenden Bädern und Toiletten, aber auch fensterlose Abstellräume oder Küchen. In dieser Norm ist festgesetzt, dass genauso viel frische Außenluft in den Raum einströmen muss wie hinausströmt. Die Abluftanlage muss regelmäßig professionell auf hygienische Unbedenklichkeit inspiziert und gewartet werden.
Die DIN-Norm 18017-1 betrifft die Lüftung von innenliegenden Bädern als Einzelschachtanlage ohne Ventilator.
Diese DIN-Norm beschreibt Lüftungskonzepte in Neubauten und bei Renovierungen, z.B. legt sie die nötigen Mindestanforderungen bei der Frischluftzufuhr fest