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Bundesförderung Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten

9. Februar 2021
Im Rahmen der Bundesförderung Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten, werden seit dem 20. Oktober 2020 Maßnahmen an bestehenden stationären, zentralen raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) gefördert. Die Maßnahmen sollen dazu beitragen, dass Infektionsrisiko, ausgehend von potenziell virusbeladenen Aerosolen, durch unzureichende Lüftung in geschlossenen Räumen zu senken.

Mit seiner letzten Änderung hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nun auch Abdichtungsmaßnahmen, wie mit unserem bewährten AEROSEAL-Verfahren, als "Förderfähige Begleitmaßnahme" in das Technische Merkblatt aufgenommen.

Was sind Förderfähige Maßnahmen?

  • Der Erwerb und der Einbau von hochwertigen Filtern in bestehende Filterstufen
  • Maßnahmen zur Erhöhung des Frischluftanteils durch die Umrüstung von Umluft- auf Zu-/Abluftbetrieb
  • Umbauten an der RLT-Anlage durch Zubau von Filterstufen oder durch Ergänzung und Optimierung der Regelungstechnik sowie die Erstellung eines Konzeptes zum infektionsschutzgerechten Lüften


Was sind Förderfähige Maßnahmen?

und viele weitere


Wer wird gefördert?

  • Länder
  • Kommunen
  • Unternehmen*
  • Universitäten/Hochschulen*
  • Träger öffentlicher Einrichtungen*

 

* Eine Antragsberechtigung besteht, sofern die Finanzierung durch Beteiligung oder sonstige Weise zu mindestens 50% durch den Bund, die Länder oder Kommunen erfolgt.


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09 Feb., 2021
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM) zielt darauf ab, Investitionen in Einzelmaßnahmen anzustoßen, um zum einen die Energieeffizienz und den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte in Gebäuden in Deutschland zu steigern und die CO2-Emissionen des Gebäudesektors in Deutschland zu senken. Dies beinhaltet unter anderem bauliche und Anlagentechnische Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz raumlufttechnischer Anlagen in Nichtwohngebäuden. Was wird gefördert? Gefördert werden unter anderem bauliche und anlagentechnische Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz raumlufttechnischer Anlagen in Wohn- und Nichtwohngebäuden. Es werden grundsätzlich alle Maßnahmen gefördert, die unmittelbar für die Ausführung und Funktionstüchtigkeit erforderlich sind. Dies umfasst das Material sowie den fachgerechten Einbau und die Einregulierung durch die jeweiligen Fachunternehmen, darunter beispielhaft Folgendes: Erneuerung und Instandsetzung von Luftleitungen Luftdichtheitsmessung, wie mit unserem Luftdichtheitsprüfgerät MEZ-DUCT-TESTER Einbau von RLT-Geräten
09 Feb., 2021
Im Rahmen der Bundesförderung Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten, werden seit dem 20. Oktober 2020 Maßnahmen an bestehenden stationären, zentralen raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) gefördert. Die Maßnahmen sollen dazu beitragen, dass Infektionsrisiko, ausgehend von potenziell virusbeladenen Aerosolen, durch unzureichende Lüftung in geschlossenen Räumen zu senken.
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